Rechtsprechung
BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Nachbarschaftsverhältnis - Duldung der Nutzung - Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachbarrecht; keine Duldungspflicht nach Treu und Glauben; Nutzung des Nachbargrundstücks; Nichtnutzung eines Grundstücks
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 903; BGB § 1004
Nichtnutzung eines Grundstücks begründet keine Duldungspflicht der Nutzung durch den Nachbarn - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 903, 1004
Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 903, 1004
Duldungspflicht zur Grundstücksnutzung durch Nachbarn wegen Nichtnutzung durch Eigentümer? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 42 (Kurzinformation und Auszüge)
§§ 903, 1004 BGB
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis/Grundstücksnutzung - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schuttablagerung auf ungenutztem Grundstück
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigentum ist grundsätzlich unantastbar! (IBR 2000, 383)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1719
- MDR 2000, 516
- DNotZ 2000, 465
- NZM 2000, 567
- NJ 2000, 261
- VersR 2001, 1248
- WM 2000, 832
- DB 2000, 820 (Ls.)
- BauR 2000, 1915 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89
Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in …
Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Sie unterliegen außerdem dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben; daraus entspringt für die Nachbarn eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, deren Auswirkungen auf den konkreten Fall man unter dem Begriff des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zusammenfaßt (Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 346/89, NJW 1991, 2826, 2827 m.w.N.).Eine derartige Einschränkung muß aber mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kommt nur dann in Betracht, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint; unter diesem Gesichtspunkt kann auch die Ausübung des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung vorrangiger Interessen des Störers unzulässig sein (Senatsurt. v. 26. April 1991, aaO).
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086;… BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Er muß den erhobenen Anspruch konkret (beziffert oder gegenständlich) bezeichnen, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO) erkennbar abgrenzen, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO) erkennen und schließlich die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 11. Oktober 1990, I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1115). - BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
Umfang der Leistung des Nachweismaklers
Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113). - BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85
Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98
Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086;… BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
- BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13
Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …
Nach § 903 BGB brauchen die Beklagten ihre Nutzung des Grundstücks bzw. den Ausschluss Dritter hiervon nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Urteil vom 17. Dezember 1999 - V ZR 144/98, NJW 2000, 1719, 1720). - OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt
Eine derartige Einschränkung muss aber, so der BGH, mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (BGH, Urteil v. 17.12.1999, Az. V ZR 144/98). - OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07
Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Eigentümer im Hinblick auf die ihm durch § 903 BGB eingeräumten Befugnisse, die Nutzung seines Grundstücks nicht rechtfertigen (ausdrücklich: BGH NJW 2000, 1719 [juris Rn.13]). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00
Anspruch auf Beseitigung eines zu Zwecken der Schaffung einer Grundstückszufahrt …
Eine derartige Einschränkung muß aber so der BGH mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. BGH NJW 1991, S. 2826 und NJW 2000, S. 1719 ).Denn auch anhand der Lichtbilder ist eine hinreichende Konkretisierung nicht in einer Weise vorzunehmen, die eine etwaige Zwangsvollstreckung aus einem stattgebenden Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen könnte (vgl. BGH NJW 2000, S. 1719).